Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1997 - III ZR 208/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1911
BGH, 03.07.1997 - III ZR 208/96 (https://dejure.org/1997,1911)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1997 - III ZR 208/96 (https://dejure.org/1997,1911)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1997 - III ZR 208/96 (https://dejure.org/1997,1911)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1911) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Schweinepest Niedersachsen

Anscheinsgefahr, Tierseuchengesetz ist abschließende Regelung, kein Rückgriff auf polizeigesetzliche Entschädigungsansprüche (Hinweis: für Baden-Württemberg: § 55 PolG)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz infolge der Tötung eines Schweinebestandes wegen des Verdachts auf Schweinepest - Tötung von Tieren auf Grund einer irrtümlich angenommenen Seuchengefahr - Entschädigungsanspruch wegen rechtswidrigen polizeilichen Handelns

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    TierSG § 66; NGefAG § 80
    Tötung eines Viehbestands wegen irrtümlich angenommener Seuchengefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NGefAG § 80; TierseuchenG § 66
    Entschädigung für grundloses Töten von Vieh wegen nicht bestätigtem Seuchenverdacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Amtshaftung - Schweine

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verhältnis der Billigkeitsentschädigung nach TierSeuchG zur Haftung nach allg. Ordnungsrecht

Papierfundstellen

  • BGHZ 136, 172
  • NJW 1998, 544
  • NVwZ 1998, 320 (Ls.)
  • VersR 1998, 324
  • WM 1997, 2268
  • DVBl 1998, 521
  • DÖV 1997, 961
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.03.1992 - III ZR 128/91

    Entschädigung des Eigentümers bei unberechtigter Inanspruchnahme als

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - III ZR 208/96
    Das Berufungsgericht hält - im Anschluß an das Senatsurteil BGHZ 117, 303 - einen Anspruch des Klägers, wie ein Nichtstörer nach dem niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz entschädigt zu werden, dem Grunde nach für gerechtfertigt.

    Ein Schadensausgleichsanspruch nach § 80 Abs. 1 Satz 1 NGefAG, der die Entschädigung des rechtmäßig in Anspruch genommenen Nichtstörers regelt und der auch zugunsten des sogenannten Anscheinsstörers heranzuziehen sein kann, sofern dieser die den Verdacht begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (Senatsurteile BGHZ 117, 303, 307 f m.w.N.; 126, 279, 283; vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95 - NJW 1996, 3151, 3152), steht dem Kläger nicht zu.

    Beim Anscheinsstörer ist ohnehin umstritten, ob er im Sinne des Polizeirechts Störer oder Nichtstörer ist (vgl. dazu einerseits Senatsurteil BGHZ 117, 303, andererseits Schenke, Gefahrenverdacht und polizeiliche Verantwortung, in Festschrift für Friauf S. 455, 493 mit Wiedergabe des derzeitigen Meinungsstandes).

  • BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93

    Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aufgrund Tätigkeit der

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - III ZR 208/96
    Ein Schadensausgleichsanspruch nach § 80 Abs. 1 Satz 1 NGefAG, der die Entschädigung des rechtmäßig in Anspruch genommenen Nichtstörers regelt und der auch zugunsten des sogenannten Anscheinsstörers heranzuziehen sein kann, sofern dieser die den Verdacht begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (Senatsurteile BGHZ 117, 303, 307 f m.w.N.; 126, 279, 283; vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95 - NJW 1996, 3151, 3152), steht dem Kläger nicht zu.
  • BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95

    Anwendung nicht revisiblen Landesrechts durch das Revisionsgericht; Entschädigung

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - III ZR 208/96
    Ein Schadensausgleichsanspruch nach § 80 Abs. 1 Satz 1 NGefAG, der die Entschädigung des rechtmäßig in Anspruch genommenen Nichtstörers regelt und der auch zugunsten des sogenannten Anscheinsstörers heranzuziehen sein kann, sofern dieser die den Verdacht begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (Senatsurteile BGHZ 117, 303, 307 f m.w.N.; 126, 279, 283; vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95 - NJW 1996, 3151, 3152), steht dem Kläger nicht zu.
  • BVerwG, 19.10.1971 - I C 3.69

    Voraussetzungen für den Entschädigungsausschluss nach dem Viehseuchengesetz

    Auszug aus BGH, 03.07.1997 - III ZR 208/96
    In der Tat vereinigt diese in sich Elemente einer öffentlich-rechtlichen Entschädigung, Katastrophenhilfe, Prämierung viehseuchenpolizeilich korrekten Verhaltens und schließlich eines versicherungsrechtlichen Schadensausgleichs im Sinne einer gegenseitigen Versicherung gegen die Seuchengefahr (BVerwGE 39, 10, 12).
  • LG Hannover, 09.07.2020 - 8 O 2/20

    Erste Corona-Klage auf Entschädigung gegen das Land Niedersachsen

    Voraussetzung für dessen Anwendbarkeit wäre jedoch gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 NPOG, dass das Infektionsschutzgesetz insoweit keine abschließende Regelung enthält, da Ansprüche aus § 80 NPOG nur dann in Frage kommen, wenn das Infektionsschutzgesetz als spezielles Gefahrenabwehrrecht keine Normen enthält, die die Anwendung des NPOG sperren (vgl. Saipa in Saipa/Beckermann/Reichert/ Roggenkamp/Trips, NPOG-Kommentar, 26. Ergänzungslieferung, Stand 11/19, § 80 NPOG Rn. 2 m.w.N; zur alten Rechtslage nach § 80 NGefAG siehe BGH, Urteil vom 03. Juli 1997 - III ZR 208/96 -, BGHZ 136, 172-181, Rn. 8).

    Ausreichend ist hierfür vielmehr, wenn die Normen des Infektionsschutzgesetzes eine abschließende Regelung für die einschlägige Fallkonstellation der Inanspruchnahme von Nichtstörern treffen (vgl. BGH, Urteil vom 03. Juli 1997 - III ZR 208/96 -, BGHZ 136, 172-181, Rn. 11 f.; Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl., S. 527).

    Wenn der Gesetzgeber jedoch für eine bestimmte Fallkonstellation eine Entschädigungsregelung getroffen hat, dann spricht zunächst einmal eine Vermutung dafür, dass er eine vollständige und lückenlose, also eine abschließende Regelung treffen wollte (BGH, Urteil vom 03. Juli 1997 - III ZR 208/96 -, BGHZ 136, 172-181, Rn. 11).

  • OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 2 U 13/21

    Schloss Diedersdorf: Entschädigungsforderung bleibt erfolglos

    Danach gehen, wie auch sonst allgemein anerkannt, dem allgemeinen polizeirechtlichen Entschädigungsanspruch des Nichtstörers sondergesetzliche Regelungen vor, soweit diese den betreffenden Entschädigungsanspruch abschließend regeln (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1997 - III ZR 208/96 -, BGHZ 136, 172 = NJW 1998, 544, Rdnr. 8 bei juris; Ossenbühl/Cornils a.a.O., 12. VI, S. 527 f; Cornils, Die Verwaltung 4/2021, II. 3.).
  • LG Hannover, 11.12.2020 - 8 O 4/20

    Coronapandemie: Keine Ansprüche auf staatliche Ersatzleistungen wegen des

    Voraussetzung für dessen Anwendbarkeit wäre jedoch gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 NPOG, dass das Infektionsschutzgesetz insoweit keine abschließende Regelung enthält, da Ansprüche aus § 80 NPOG nur dann in Frage kommen, wenn das Infektionsschutzgesetz als spezielles Gefahrenabwehrrecht keine Normen enthält, die die Anwendung des NPOG sperren (vgl. Saipa in Saipa/Beckermann/Reichert/ Roggenkamp/Trips, NPOG-Kommentar, 26. Ergänzungslieferung, Stand 11/19, § 80 NPOG Rn. 2 m.w.N; zur alten Rechtslage nach § 80 NGefAG siehe BGH, Urteil vom 03. Juli 1997 - III ZR 208/96 -, BGHZ 136, 172-181, Rn. 8).

    Ausreichend ist hierfür vielmehr, wenn die Normen des Infektionsschutzgesetzes eine abschließende Regelung für die einschlägige Fallkonstellation der Inanspruchnahme von Nichtstörern treffen (vgl. BGH, Urteil vom 03. Juli 1997 - III ZR 208/96 -, BGHZ 136, 172-181, Rn. 11f.; Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl., S. 527).

    Wenn der Gesetzgeber jedoch für eine bestimmte Fallkonstellation eine Entschädigungsregelung getroffen hat, dann spricht zunächst einmal eine Vermutung dafür, dass er eine vollständige und lückenlose, also eine abschließende Regelung treffen wollte (BGH, Urteil vom 03. Juli 1997 - III ZR 208/96 -, BGHZ 136, 172-181, Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 05.02.2020 - 10 LA 108/18

    Abtretung; Aufrechnung; Bestandsvergrößerung; Ermessen; Leistungsrichtlinie;

    Unabhängig davon realisiert sich - entgegen der Auffassung der Klägerin - mit der Keulung (auch von lediglich seuchenverdächtigen Tieren) gerade ein allgemeines aus dem Tierbestand als solchem resultierendes Risiko eines Tierhalters (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.11.1966 - 1 BvL 10/61 -, juris Rn. 27, 30 zu §§ 66 ff. ViehseuchG a.F.; BGH, Urteil vom 03.07.1997 - III ZR 208/96 -, juris Rn. 14 zu §§ 66 ff. TierSG).

    Ein Betrieb wird dabei bereits dann selbst zur Gefahrenquelle, wenn in der Nachbarschaft ein Tierbestand infiziert ist (BGH, Urteil vom 03.07.1997 - III ZR 208/96 -, juris Rn. 14).

    Der Rechtmäßigkeit einer Tötungsanordnung steht dabei nicht entgegen, dass sich der Verdacht oder Anschein einer Seuchengefahr nicht bestätigt hat (BGH, Urteil vom 03.07.1997 - III ZR 208/96 -, juris Rn. 10 zu §§ 66 ff. TierSG).

    Die Entschädigungsansprüche werden vom Gesetzgeber freiwillig aus Billigkeits- und polizeilichen Zweckmäßigkeitserwägungen gewährt, so dass ihm hinsichtlich der Regelungen grundsätzlich ein Freiraum zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.11.1966 - 1 BvL 10/61 -, juris Rn. 33 f.; vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 03.07.1997 - III ZR 208/96 -, juris Rn.).

  • OLG Stuttgart, 09.02.2022 - 4 U 28/21

    Infektionsschutzrecht: Entschädigung wegen der Anordnung einer Betriebsschließung

    Dies gilt allerdings nur, soweit jene Sondergesetze den betreffenden Entschädigungsanspruch abschließend regeln (Stephan/Deger, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 7. Aufl. 2014, § 55 Rn. 4, 23; Reschke DÖV 2020, 423 [426]; BGHZ 136, 172 = NJW 1998, 544 juris Rn. 8 zum TierSeuchenG).
  • LG München I, 28.04.2021 - 15 O 10858/20

    Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz

    Ausreichend sei hierfür vielmehr, wenn die Normen des IfSG eine abschließende Regelung für die einschlägige Fallkonstellation der Inanspruchnahme von Nichtstörern treffen (vgl. BGHZ 136, 172 = NJW 1998, 544 Rn. 11 f.; LG Hannover, Urteil v. 09.07.2020 - 8 O 2/20, NJW-RR 2020, 1226 Rz. 54; LG Köln, Urteil v. 12.01.2021 - 5 O 215/20, BeckRS 2021, 264 Rz. 40; Kießling/Krümper, 1. Aufl. 2020, § 65 Rn. 16).
  • LG München I, 28.04.2021 - 15 O 7232/20

    Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz

    Ausreichend sei hierfür vielmehr, wenn die Normen des IfSG eine abschließende Regelung für die einschlägige Fallkonstellation der Inanspruchnahme von Nichtstörern treffen (vgl. BGHZ 136, 172 = NJW 1998, 544 Rn. 11 f.; LG Hannover, Urteil v. 09.07.2020 - 8 O 2/20, NJW-RR 2020, 1226 Rz. 54; LG Köln, Urteil v. 12.01.2021 - 5 O 215/20, BeckRS 2021, 264 Rz. 40; Kießling/Krümper, 1. Aufl. 2020, § 65 Rn. 16).
  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 15.04

    Tierseuchenrecht; gemeiner Wert eines Tieres; gemeiner Wert eines Tieres auch

    Die Entschädigung wirkt dabei als "Prämie" für die rechtzeitige Anzeige (vgl. § 69 Abs. 1 Ziff. 2 TierSG; vgl. u.a. Urteil vom 19. Oktober 1971 - BVerwG I C 3.69 - BVerwGE 39, 10 ; BVerfG, Beschluss vom 17. November 1966 - 1 BvL 10/61 - BVerfGE 20, 351 ; BGH, Urteil vom 3. Juli 1997 - III ZR 208/96 - juris).
  • LG Frankfurt/Main, 16.12.2021 - 4 O 165/21

    Kein Schmerzensgeld wegen Quarantäne nach Rückreise aus Risikogebiet

    § 65 Abs. 1 S. 1 IfSG hinsichtlich der Bekämpfungsmaßnahmen - hinter den Bestimmungen des allg. Polizei- und Ordnungsrechts zurückbleiben (Kümper in Kießling, Infektionsschutzgesetz, IfSG § 65 Rn. 16; LG Heilbronn, NVwZ 2020, Seite 975 (976) Rn. 20-22, beck-online; LG Hannover a.a.O ; vgl. BGHZ 136, 172 = NJW 1998, Seite 544).
  • BGH, 03.06.2004 - III ZR 56/03

    Entschädigung wegen pflanzenschutzrechtlicher behördlicher Maßnahmen

    Offen bleiben kann, ob der Gleichklang des § 32 Abs. 1 PflSchG mit der Entschädigung des sogenannten Nichtstörers im Polizei- und Ordnungsrecht es rechtfertigen könnte, eine Entschädigungspflicht bei der Vernichtung von Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen auch dann in Betracht zu ziehen, wenn diese zwar zum maßgeblichen Zeitpunkt unter dem begründeten Verdacht standen, Träger von Schadorganismen zu sein, sich aber nachträglich herausstellt, daß die Gefahr in Wirklichkeit nicht bestand, und wenn der in Anspruch Genommene die den Verdacht begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (vgl. - für den ordnungsbehördlich in Anspruch genommenen "Anscheinsstörer" - Senatsurteile BGHZ 117, 303; 136, 172; 138, 15; Urteil vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95 - NJW 1996, 3151; zu etwaigen Beweiserleichterungen für den Anspruchsteller in solchen Fällen vgl. Senat BGHZ 126, 279, 285; Urteil vom 11. Juli 1996 aaO).

    Andererseits sind besondere soziale oder wirtschaftspolitische, etwa auch seuchenpolizeiliche Gründe (siehe etwa zu §§ 66 ff TierSG Senatsurteil BGHZ 136, 172, 176; vgl. auch Senatsurteil vom 25. Januar 1973 - III ZR 113/70 - DVBl. 1973, 627, 631) im Gesetzgebungsverfahren als Begründung für die in § 32 Abs. 2 PflSchG getroffene Regelung nicht zutage getreten.

  • OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 4 U 70/21
  • OLG Celle, 08.11.2005 - 16 U 76/05

    BSE: Anordnung der Tötung der gesamten Rinderherde rechtmäßig

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht